Kanzlei Jannsen I Rechtsanwälte und Notar

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar in Dortmund

Rechtsanwalt Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz vertreten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. In anwaltlichen Angelegenheiten haben wir uns in Dortmund auf Belange des Arbeitsrechts spezialisiert. Greifen Sie (z.B. bei einer Kündigung, Abmahnung oder Gehaltsforderung) auf unsere Erfahrung aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht zurück. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Dabei legen wir Wert auf eine persönliche und ergebnisorientierte Betreuung. Einer der Rechtsanwälte steht Ihnen als Sachbearbeiter eng zur Seite. Das Team von Rechtsanwälten bespricht die Fälle im Hintergrund gemeinsam, ohne dass für Sie Mehrkosten entstehen. So gewährleisten wir, dass Sie gleich auf die Erfahrung von zwei Rechtsanwälten zugreifen können. Melden Sie sich gern.

 

Als Notarbüro stehen wir Ihnen darüber hinaus in sämtlichen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Kanzlei Jannsen I Rechtsanwälte und Notar

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar in Dortmund

Rechtsanwalt Jannsen und sein Team beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. In anwaltlichen Angelegenheiten haben wir uns in Dortmund auf Belange des Arbeitsrechts spezialisiert. Greifen Sie (z.B. bei einer Kündigung, Abmahnung oder Gehaltsforderung) auf unsere Erfahrung aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht zurück. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Dabei legen wir Wert auf eine persönliche und ergebnisorientierte Betreuung. Als Notarbüro stehen wir Ihnen darüber hinaus in sämtlichen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Für alle Mandanten: Aktuelle Informationen aufgrund der Corona-Krise

Auf unserer Infoseite finden Mandanten, Klienten und Besucher ständig aktualisierte Informationen bzgl. eines Besuchs in unserer Kanzlei während der momentanen Corona-Krise. 

Arbeitgeber-Extra: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

In unserer Übersicht informieren wir Arbeitgeber, welche Möglichkeiten aufgrund der Corona-Krise bzgl. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bestehen und was es hierbei besonders zu beachten gilt.

Was können wir für Sie tun?

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht

Nach unserem Selbstverständnis ist aufgrund des stetigen Wandels der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine Spezialisierung unabdingbar. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum aus dem Arbeitsrecht verschaffen. Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Bereich des Dienstvertragsrechts (Geschäftsführerverträge).

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mir Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Sebastian Jannsen

Herr Jannsen berät Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zudem als Notar.

Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz

Herr Schendzielarz ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tätig.

Was können wir für Sie tun?

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht

Nach unserem Selbstverständnis ist aufgrund des stetigen Wandels der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine Spezialisierung unabdingbar. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum aus dem Arbeitsrecht verschaffen. Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Bereich des Dienstvertragsrechts (Geschäftsführerverträge).

Arbeitnehmer

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit einer betriebs-, verhaltens-, oder personenbedingten Kündigung und Übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ein Kündigungsverfahren bereiten wir in rechtlicher und taktischer Hinsicht vor und vertreten Sie in den Terminen.

Aufhebungsverträge sind in mehrfacher Hinsicht gefahrenträchtig. Wir nennen Ihnen die Fallstricke und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag auf Fehler und mögliche Fallstricke.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung und beraten Sie über Möglichkeiten im Umgang mit einer Abmahnung.

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie eine Überarbeitung oder Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses anstreben.

Wir helfen Ihnen im Falle von Mobbing oder Diskriminierung im Berufsalltag. Wir beraten Sie über mögliche rechtliche Schritte und setzen diese mit Ihnen um.

Arbeitgeber

Vor dem Ausspruch von betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen – bei denen für den Arbeitgeber viele Fallstricke lauern – prüfen wir diese für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit. Nach Ausspruch einer Kündigung vertreten wir Sie in einem Kündigungsverfahren.

Wir überprüfen und Erstellen Ihre Arbeitsverträge unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Durch regelmäßige Fortbildungen, die ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wahrzunehmen hat, stellen wir sicher, dass wir stets die aktuelle Rechtsprechung kennen.

Wir beraten Sie gerne bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen. Zudem erstellen wir arbeitsrechtliche Abmahnungen für Sie, um Ihre Interessen konsequent durchzusetzen. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit einer Abmahnung führen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man im Prozess die Kündigung auf eine Abmahnung stützen will. Wir betreuen Sie im Vorfeld und minimieren die rechtlichen Risiken.

Wir bieten Ihnen eine laufende Beratung im Arbeitsverhältnis z.B. zu den Themen Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Arbeitsschutz, Wettbewerbsklauseln, Geheimhaltungsklauseln. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen hierzu Pauschalen.

Wir betreuen Sie bei dem Entwurf von Betriebsvereinbarungen, die für diverse Regelungsbereiche zu treffen sind, und setzen Ihre Interessen um.

Wir führen Seminare zu Ihrem Wunschthema aus dem Arbeitsrecht durch, in denen die Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens geschult werden.

Betriebsrat

Sie als Betriebsrat sind für personelle Einzelmaßnahmen zuständig, dazu gehören z.B. Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen von Arbeitnehmern. Wir unterstützen und beraten Sie gerne, damit Sie die Interessen der Arbeitnehmer durchsetzen können.
Wir unterstützen und beraten Sie bei Betriebsänderungen, damit Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber oder dessen Vertretern verhandeln können.
Betriebsvereinbarungen müssen auf klaren Rechtsgrundlagen beruhen und sind zu diversen Themen des Betriebsablaufes und der Sicherheit auszuformen. Wir entwerfen oder überarbeiten Ihre Betriebsvereinbarung.

Oftmals herrscht Unsicherheit über die Frage, wann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen darf und kann. Wir können neben der Vertretung in Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Angelegenheiten auch als Sachverständige unterstützend tätig werden.

Wenn Sie sich in einem bestimmten Thema unwohl fühlen oder auf den neuesten Stand der Gesetzeslage und Rechtsprechung gebracht werden wollen, schulen wir das Betriebsratsgremium zu Ihrem Wunschthema.

Mandantenbewertungen

Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.

Hinter der Kündigungsschutzklage verbirgt sich die wichtigste Möglichkeit, sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu wehren. Eine Kündigungsschutzklage leitet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ein. Dort wird die Wirksamkeit der Kündigung und damit der Bestand des Arbeitsverhältnisses überprüft. Entscheiden Sie sich für eine Kündigungsschutzklage, so sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erheben. Halten Sie sich nicht an diese Frist, so haben Sie die Möglichkeit gegen ihren Arbeitgeber zu klagen verpasst und die Kündigung kann im Normalfall nicht mehr angegriffen werden. Ausnahmen sind nur in speziellen Einzelfällen möglich.

Es gibt keinen juristischen Grundsatz, dass ein Arbeitsverhältnis nicht auch während einer Erkrankung / Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden kann. Demnach sind Arbeitnehmer bei einer Erkrankung nicht vor einer Kündigung geschützt. Wenn der Anlass für die Kündigung Ihre (womöglich schon länger andauernde) Krankheit darstellen soll, sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung allerdings sehr hoch. Anhang einer Kündigungsschutzklage lässt sich prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Wir beraten Sie auch im Vorfeld.

Bei einer Kündigung erfolgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einer Partei. Anders ist dies bei einem Aufhebungsvertrag. Beschließen beide Parteien das Arbeitsverhältnis zu beenden, so greift man zu einem Aufhebungsvertrag. Dieser bietet für den Arbeitgeber eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere muss er keine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers fürchten. Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist ein Aufhebungsvertrag jedoch oft mit Nachteilen verbunden. Lässt sich der Arbeitnehmer von den Angeboten des Arbeitgebers leiten ohne juristischen Rat gesucht zu haben, führt dies in der Regel zu einer Sperre beim Arbeitslosengeldbezug. Deshalb ist anzumerken, dass Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt im Arbeitsrecht beantragen sollten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Die Rechtsanwaltskosten werden im Arbeitsrecht auch bei einem gewonnenen Prozess nicht von der Gegenseite erstattet. Dies gilt jedenfalls außergerichtlich und bis zum Abschluss der ersten Instanz (Arbeitsgericht). Jede Partei zahlt seine eigenen Anwaltskosten und dies unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht. Zu empfehlen ist daher eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten für die Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen Interessen übernimmt. Im Übrigen können Streitigkeiten auch mithilfe von Prozesskostenhilfe vom Staat (vor-)finanziert werden. Außergerichtlich kann bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen Beratungshilfe vom örtlich zuständigen Amtsgericht gewährt werden. Mit dem Berechtigungsschein vom Amtsgericht können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu Rate ziehen.

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