Kosten
Wir verstehen, dass eine der wichtigsten Fragen für Sie die Frage nach den anfallenden Kosten ist. Viele Mandanten scheuen sich zu fragen, wie hoch die Kosten in etwa ausfallen werden. Daher wird die Frage von uns immer offen angesprochen.
Transparente Regelungen hierzu liegen uns am Herzen, weswegen wir in außergerichtlichen Angelegenheiten gern mit Ihnen ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbaren.
Grundsätzlich gelten für Rechtsanwälte die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren richten sich dann in der Regel nach dem Gegenstandswert (außergerichtlich) bzw. Streitwert (gerichtlich). Die Kosten bestimmen sich unter anderem danach, was Sie geltend machen und welchen Umfang bzw. welche Schwierigkeiten der Fall aufweist.
Abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kommt Übernahme der Kosten durch die Staatskasse in Form von Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) in Betracht. Es soll in unserem Rechtsstaat niemand an der Durchsetzung seiner Rechte gehindert werden. Das ist gut so.
Wenn Sie ein konkretes Rechtsproblem haben, können Sie es uns völlig unverbindlich schildern. Wir können Ihnen dann sagen, welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen (ggf. ist hierzu ein Beratungsgespräch erforderlich). Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat übertragen möchten.
Rufen Sie uns an unter: 0231.39819105 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter: info[at]anwaelte-dortmund.de.
Wir vereinbaren dann gerne einen Beratungstermin.
Kontakt
info[at]kanzlei-jannsen.de
Hochofenstraße 1
44263 Dortmund