Was können wir in Bezug auf Lohnfortzahlungen für Sie tun?
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Die Lohnfortzahlung ist ein wesentliches Recht von Arbeitnehmern, das in Fällen von Krankheit oder anderen unverschuldeten Abwesenheiten vom Arbeitsplatz greift. Gemäß den Arbeitsgesetzen haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts, wenn sie durch unvorhergesehene Umstände vorübergehend nicht arbeiten können. Dies dient nicht nur dem finanziellen Schutz des Arbeitnehmers, sondern auch der Sicherstellung, dass er sich ohne den Druck finanzieller Verluste erholen kann.
Die Lohnfortzahlung ist dabei streng geregelt, um Missbrauch zu vermeiden und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Bei einer Erkrankung beispielsweise muss häufig ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um den Anspruch zu untermauern.
Wenn Sie als Arbeitnehmer unsicher sind, ob Ihre Situation die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung erfüllt, oder wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung dieses Rechts benötigen, stehen wir Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Unsere Kanzlei spezialisiert sich darauf, Arbeitnehmer in Fragen der Lohnfortzahlung zu beraten und zu vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Rechte vollumfänglich respektiert werden.
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Mandantenbewertungen
Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.
Ihre Rechtsanwälte in Dortmund für die Beratung bei Lohnfortzahlung
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Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Allgemeine Informationen zur Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der Arbeitnehmerrechte in Deutschland und bietet wesentliche Sicherheiten bei Arbeitsausfällen durch Krankheit oder andere gerechtfertigte Gründe. Hier erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das Thema.
Definition der Lohnfortzahlung
Unter Lohnfortzahlung versteht man die Fortführung der Gehaltszahlung an Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder anderen gesetzlich geschützten Gründen temporär nicht arbeiten können. Diese Zahlungen gewährleisten, dass Arbeitnehmer ohne finanziellen Druck genesen oder ihre Angelegenheiten regeln können.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Lohnfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert, das klare Regelungen bezüglich der Dauer und der Voraussetzungen der Zahlungen festlegt. In der Regel besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen.
Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung
Für die Gewährung der Lohnfortzahlung muss der Arbeitnehmer normalerweise die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachweisen, in der Regel durch ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag. Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein.
Umfang der Lohnfortzahlung
Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht dem regulären Nettoeinkommen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Dies schließt Überstunden und andere Zulagen ein, sofern diese regelmäßig geleistet werden.
Rechte der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben das Recht auf Lohnfortzahlung, um ihre wirtschaftliche Stabilität während der Krankheitsphase zu sichern. Dieses Recht ist unabdingbar und kann nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Fazit
Die Lohnfortzahlung ist ein fundamentales Recht, das nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern dient, indem es eine zügige Genesung und Rückkehr zur Arbeit fördert. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich verstehen und einhalten. Regularien zur Lohnfortzahlung helfen, eine faire und gerechte Arbeitsumgebung zu schaffen und tragen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität bei.
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Häufige Fragen zum Thema Lohnfortzahlung
Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig zum Thema Lohnfortzahlung gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vorausgesetzt, er ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und befindet sich nicht mehr in der Probezeit, für die besondere Regelungen gelten können.
Wenn Sie während des Urlaubs krank werden und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, werden die durch Krankheit betroffenen Urlaubstage in der Regel nicht als Urlaubstage gewertet. Diese Tage können zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaub genommen werden.
Nein, es gibt keine Unterschiede in der Lohnfortzahlung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate, unabhängig von der Arbeitszeit.
Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes, welches in der Regel etwa 70% des Bruttogehalts beträgt, jedoch maximal 90% des Nettogehalts.
Während einer Krankheit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht aufgrund der Krankheit selbst. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit oder häufigen Kurzerkrankungen.