Was können wir in Bezug auf eine fristlose Kündigungen für Sie tun?
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Die fristlose Kündigung stellt eine besondere Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, bei der einer der Vertragspartner den Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund sofort aufkündigt. Dieses Vorgehen bleibt strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen, da die Rechte und Pflichten beider Parteien stark betroffen sind.
Kommt es zu einer fristlosen Kündigung, ist oft schnelles und rechtlich fundiertes Handeln gefragt.
In solchen Fällen bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei kompetente Beratung und Vertretung, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und Ihre Rechtsansprüche sicherzustellen.
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Mandantenbewertungen
Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.
Ihre Rechtsanwälte in Dortmund für die Beratung bei fristloser Kündigung
Rechtsanwalt
Sebastian Jannsen
Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz
Ihr Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus Dortmund hat eventuell zu Unrecht fristlos gekündigt? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Allgemeine Informationen zur fristlosen Kündigung
Die fristlose Kündigung ist eine besondere Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die es ermöglicht, dieses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen sofort zu beenden. Sie wird in Situationen angewandt, in denen das Fortführen des Arbeitsverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar geworden ist. Die sofortige Beendigung erfordert jedoch das Vorliegen triftiger Gründe, die gesetzlich streng definiert sind.
Zweck der fristlosen Kündigung
Der Hauptzweck der fristlosen Kündigung liegt darin, eine sofortige Trennung zu ermöglichen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eine erhebliche Belastung für eine der beteiligten Parteien darstellen würde. Dies schützt beide Seiten vor fortgesetztem Schaden oder Nachteilen, die aus der Fortführung des Arbeitsverhältnisses resultieren könnten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die fristlose Kündigung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, welches klare Richtlinien vorgibt, unter welchen Umständen eine solche Kündigung rechtmäßig ist. Diese Bedingungen umfassen in der Regel schwerwiegende Verstöße oder Vertrauensbrüche.
Vertragliche Vereinbarungen
Während die meisten Arbeitsverträge Standardkündigungsfristen beinhalten, können sie auch spezifische Klauseln für fristlose Kündigungen aufweisen, die auf den individuellen Vertrag und die jeweilige berufliche Situation zugeschnitten sind. Solche Klauseln müssen immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Die Gründe für eine fristlose Kündigung können vielfältig sein, beinhalten aber typischerweise schwerwiegende Pflichtverletzungen, strafrechtlich relevantes Verhalten oder auch den nachhaltigen Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Besondere Regelungen
In bestimmten Berufsgruppen oder unter außergewöhnlichen Umständen kann die Schwelle für eine fristlose Kündigung variieren. Beispielsweise können bei leitenden Angestellten oder in sensiblen Sicherheitsbereichen strengere Anforderungen gelten.
Außerordentliche versus ordentliche Kündigung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die eine Einhaltung von Kündigungsfristen voraussetzt, ermöglicht die fristlose Kündigung eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Form der Kündigung bleibt jedoch die Ausnahme und ist streng an die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen gebunden.
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Häufige Fragen zum Thema fristlose Kündigung
Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig zum Thema fristlose Kündigung gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Für eine fristlose Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die es einer Partei unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Zudem muss in der Regel vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden, es sei denn, die Verfehlung ist so gravierend, dass selbst das Abwarten einer Abmahnung unzumutbar wäre. Weiterhin muss die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
- Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz, wie das Stehlen von Firmeneigentum.
- Erhebliche Verletzung der Vertraulichkeitspflicht, etwa durch das Weitergeben sensibler Unternehmensdaten an Dritte.
- Tätliche Angriffe oder erhebliche Beleidigungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.
- Beharrliche Arbeitsverweigerung, trotz Abmahnung.
Ja, auch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den gegebenen Umständen nicht zuzumuten ist. Mögliche Gründe hierfür könnten fortwährend verspätete Lohnzahlungen, Mobbing oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen sein.
Es ist ratsam, bei einer fristlosen Kündigung, egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu verstehen. Zudem sollten alle relevanten Beweise gesichert und dokumentiert werden, um die Gründe für die Kündigung nachweisen zu können.
Eine fristlose Kündigung kann ernsthafte Folgen für den Arbeitnehmer haben, darunter den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes und des Einkommens. Zudem kann es schwierig sein, sofort eine neue Anstellung zu finden, besonders wenn die Kündigung auf einem Verhalten beruht, das zukünftige Arbeitgeber abschrecken könnte.