Was können wir für Geschäftsführer tun?
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Dortmunder Kanzlei aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH gelten speziellen Regelungen im Arbeitsrecht. Beispielsweise muss geklärt werden, ob sie im konkreten Fall überhaupt Arbeitnehmer sind. welche Regeln bei Abberufung bzw. Beendigung eines Kündigungsverhältnisses oder wie sich die soziale Absicherung gestaltet ist.
Sollten Sie als Geschäftsführer Fragen zu arbeitsrechtlichen Fragen haben oder der Auffassung sein, dass Ihre Abberufung oder die Kündigung Ihres Dienstverhältnisses unrechtmäßig war, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung. Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei in Dortmund Hörde. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.
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Mandantenbewertungen
Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.
Ihre Rechtsanwälte für Geschäftsführer in Dortmund
Rechtsanwalt
Sebastian Jannsen
Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz
Geschäftsführer bedürfen einer besonderen anwaltlichen Betreuung in vielen rechtlichen Fragen.
Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Arbeitsrecht für Geschäftsführer: Status, Rechte und Pflichten
Das Arbeitsrecht bildet eine wichtige Grundlage für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch wie verhält es sich mit Geschäftsführern? Sind sie Arbeitnehmer oder nicht? Welche besonderen Regelungen gelten für ihre Anstellung und Kündigung? Dieser Artikel beleuchtet die arbeitsrechtliche Stellung von Geschäftsführern und gibt Einblick in spezifische Regelungen und Herausforderungen.
Sind Geschäftsführer Arbeitnehmer?
Die Frage, ob Geschäftsführer als Arbeitnehmer gelten, ist im deutschen Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung. Die Antwort darauf ist jedoch nicht eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind Geschäftsführer Organe der Gesellschaft, die sie vertreten, meist einer GmbH. Als solche sind sie primär Beauftragte des Unternehmens und unterliegen dessen Weisungen nicht in der Art, wie es typischerweise für Arbeitnehmer gilt.
In der Regel gelten Geschäftsführer daher nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Ausnahmen können jedoch bestehen, beispielsweise wenn der Geschäftsführer gleichzeitig aufgrund eines gesonderten Vertrags in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zur GmbH steht, was insbesondere in kleineren Unternehmen oder Start-ups vorkommen kann.
Anstellungsvertrag und Kündigungsschutz
Die Anstellung von Geschäftsführern wird in der Regel durch einen Geschäftsführervertrag geregelt, der Elemente eines Dienstvertrages enthält. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten, die Vergütung, mögliche Boni, die Dauer der Anstellung sowie die Bedingungen für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen für Geschäftsführer
Die Kündigungsfristen für Geschäftsführer sind oft länger als die für gewöhnliche Arbeitnehmer. Während für Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB gelten, können die Fristen für Geschäftsführer individuell im Anstellungsvertrag festgelegt werden. Es ist nicht unüblich, dass Kündigungsfristen von drei bis zu sechs Monaten zum Quartalsende vereinbart werden.
Besonderheiten bei der Kündigung
Eine weitere Besonderheit im Arbeitsrecht für Geschäftsführer ist, dass ihr Anstellungsverhältnis nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung beendet werden kann. Dies kann jederzeit und in der Regel auch ohne Angabe von Gründen geschehen, was den Geschäftsführern oftmals einen geringeren Kündigungsschutz als gewöhnlichen Arbeitnehmern bietet.
Sozialversicherungspflicht
Ob ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von seiner konkreten Tätigkeit und Stellung im Unternehmen ab. Geschäftsführer, die als Fremdgeschäftsführer (d.h., sie halten keine Anteile am Unternehmen) tätig sind, sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Anders sieht es bei Gesellschafter-Geschäftsführern aus, die maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft haben. Sie gelten oft als nicht sozialversicherungspflichtig, da sie nicht als abhängig Beschäftigte anzusehen sind.
Fazit
Die arbeitsrechtliche Stellung eines Geschäftsführers ist komplex und erfordert eine sorgfältige Vertragsgestaltung sowie ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Besonderheiten in Bezug auf Kündigungsschutz und Sozialversicherungspflicht bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des Geschäftsführers zu wahren. Unternehmen und ihre Führungskräfte sollten daher stets darauf achten, durch fachkundige Beratung die rechtlichen Herausforderungen professionell zu managen.
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Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht für Geschäftsführer
Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig von Geschäftsführer zum Thema Arbeitsrecht gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Der Geschäftsführervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers, einschließlich der Vergütung, der Dauer der Anstellung und den Bedingungen für die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Er enthält in der Regel Elemente eines Dienstvertrages.
Das Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers kann durch Kündigung oder durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung beendet werden. Letzteres kann in der Regel jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Die Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers hängt von seiner Stellung im Unternehmen ab. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Gesellschafter-Geschäftsführer, die maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben, gelten oft als nicht sozialversicherungspflichtig.