Was können wir in Bezug auf Kündigungsfristen für Sie tun?
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Dortmunder Kanzlei aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis durch den Ausspruch einer Kündigung jederzeit beenden. Problematisch wird es dann, wenn eine Seite die vorgeschriebenen Kündigungsfristen nicht einhält. Diese können sich aus gesetzlichen Rahmenbedingungen aber auch aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ergeben.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die andere Arbeitsvertragpartei die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei in Dortmund Hörde. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Hilfe bei allen Fragen rund um Kündigungsfristen und Vertragskündigung
- Zeitnahe Terminvereinbarung
- Individuelle Beratung und Vertretung
- Für Unternehmen und Privatpersonen
Mandantenbewertungen
Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.
Ihre Rechtsanwälte in Dortmund für die Beratung zu Kündigungsfristen
Rechtsanwalt
Sebastian Jannsen
Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz
Ihr Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus Dortmund hat die gesetzlich vorgegebene Kündigungsfrist nicht eingehalten? Oder Sie haben allgemein Fragen zur Kündigungsschutzklage?
Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Die Kündigungsfrist in Arbeitsverträgen
Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt den Zeitraum, der zwischen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und dessen tatsächlichem Ende liegen muss. Diese Frist soll beiden Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ausreichend Zeit geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten und gegebenenfalls neue berufliche Perspektiven zu suchen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
1. Zweck der Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist dient dazu, beiden Parteien genügend Zeit zu geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, eine neue Stelle suchen zu können, während der Arbeitgeber Zeit hat, eine Ersatzkraft zu finden.
2. Gesetzliche Grundlagen
In vielen Ländern gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die die Mindestlänge der Kündigungsfristen vorgeben. Diese gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Land, Dauer der Betriebszugehörigkeit und manchmal auch nach der Art des Arbeitsvertrags (z. B. befristet vs. unbefristet).
3. Vertragliche Vereinbarungen
Arbeitsverträge können individuelle Kündigungsfristen enthalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch immer den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen und dürfen nicht zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers führen.
4. Länge der Kündigungsfristen
Die Länge der Kündigungsfrist kann abhängig sein von:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit: In vielen Ländern steigt die Länge der Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Art des Vertrages: Befristete Arbeitsverträge haben oft andere Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen als unbefristete Arbeitsverträge.
- Tarifverträge: Kollektivverträge oder Tarifverträge können spezifische Kündigungsfristen festlegen. Diese sind oft branchenspezifisch.
5. Besondere Regelungen
Einige Gruppen von Arbeitnehmern, wie leitende Angestellte oder Mitarbeiter in kritischen Positionen, können unter Umständen längere Kündigungsfristen haben. Dies soll dem Arbeitgeber ermöglichen, eine qualifizierte Nachfolge zu organisieren.
6. Außerordentliche Kündigung
Neben der regulären Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die ein sofortiges Beenden des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
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Häufige Fragen zum Thema Kündigungsfrist
Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig zum Thema Kündigungsfrist gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält, ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Schadenersatz.
Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält, kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern. Dieser kann zum Beispiel den Betrag umfassen, den der Arbeitgeber aufwenden muss, um kurzfristig Ersatz zu finden.
Grundsätzlich gelten für Rechtsanwälte die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren richten sich dann in der Regel nach dem Gegenstandswert (außergerichtlich) bzw. Streitwert (gerichtlich). Die Kosten bestimmen sich unter anderem danach, was Sie geltend machen und welchen Umfang bzw. welche Schwierigkeiten der Fall aufweist.
Abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kommt Übernahme der Kosten durch die Staatskasse in Form von Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) in Betracht. Es soll in unserem Rechtsstaat niemand an der Durchsetzung seiner Rechte gehindert werden. Das ist gut so.
Wenn Sie ein konkretes Rechtsproblem haben, können Sie es uns völlig unverbindlich schildern. Wir können Ihnen dann sagen, welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen (ggf. ist hierzu ein Beratungsgespräch erforderlich). Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat übertragen möchten.
Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung, die aus wichtigem Grund ausgesprochen wird. Dabei entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Soweit nicht anders vereinbart gelten für die meisten Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen geregelt. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien vier Wochen zum 15. eines Kalendermonats oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Kündigungsfrist steigt allerdings für Arbeitgeber mit der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers an. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bleibt hingegen gleich.
- Mehr als 2 Jahre beschäftigt: 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 5 Jahre beschäftigt: 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 8 Jahre beschäftigt: 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 10 Jahre beschäftigt: 4 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 12 Jahre beschäftigt: 5 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 15 Jahre beschäftigt: 6 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Mehr als 20 Jahre beschäftigt: 7 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
Bitte beachten Sie: Von den gesetzlichen Kündigungsfristen gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen wie Tarifverträge, Elternzeit, Probezeit etc. Gerne begutachten wir mit Ihnen zusammen, welche Kündigunsfrist für Sie und die anderen Arbeitsvertragspartei gelten.