Was können wir in Bezug auf Kündigungsschutz für Sie tun?
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Dortmunder Kanzlei aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht
Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt. Er greift insbesondere bei Kündigungen, die ohne sozial gerechtfertigten Grund oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ausgesprochen werden. In Deutschland spielt dabei das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine wichtige Rolle.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig war oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Dortmund Hörde zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen.
- Hilfe bei allen Fragen rund um den Kündigungsschutz
- Zeitnahe Terminvereinbarung
- Individuelle Beratung und Vertretung
- Für Arbeitnehmer aus allen Branchen
Mandantenbewertungen
Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.
Anwaltliche Unterstützung in Dortmund bei Kündigungsschutzklagen
Rechtsanwalt
Sebastian Jannsen
Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz
Ihr Arbeitgeber aus Dortmund und Umgebung hat möglicherweise bei der Kündigung gesetzliche Vorschriften missachtet? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Kündigungsschutzklage: Definition und Ablauf
Eine Kündigungsschutzklage ist das rechtliche Mittel, mit dem Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen können. Die Klage richtet sich darauf, die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. In Deutschland ist der Kündigungsschutz insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen schützen soll.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Kündigung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus, sei es aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Hierbei muss die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen.
Drei-Wochen-Frist für die Klage
Nach Erhalt der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Einreichung der Kündigungsschutzklage
Der Arbeitnehmer oder sein Anwalt reicht die Klage beim Arbeitsgericht ein. Diese Klage fordert die Überprüfung, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist.
Gütetermin (Schlichtungsversuch)
Das Gericht setzt einen sogenannten Gütetermin an. Dabei wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden, beispielsweise durch eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung.
Hauptverhandlung
Kommt es zu keiner Einigung, folgt die Hauptverhandlung. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt war.
Urteil des Gerichts
Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist oder ob der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss. Alternativ kann auch eine Abfindung verhandelt werden.
Berufung und Revision
Sollte eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen.
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Öffnungszeiten
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Freitag
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Häufige Fragen zum Kündigungsschutz
Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig zum Thema Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als rechtmäßig.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab, der in der Regel dem dreifachen Monatsgehalt des Arbeitnehmers entspricht. Im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Eine Kündigungsschutzklage kann eingereicht werden, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist. Gründe können sein:
- Fehlende betriebsbedingte Gründe
- Fehlende personenbedingte Gründe
- Fehlende verhaltensbedingte Gründe
- Formfehler in der Kündigung
Ja, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, besteht das Recht auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen. In vielen Fällen wird jedoch eine Abfindung ausgehandelt, die das Arbeitsverhältnis beendet.
Kündigungsschutzklagen an denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Dortmund beteiligt sind, finden am Arbeitsgericht Dortmund statt.
Wenn das Gericht die Kündigung als wirksam ansieht, endet das Arbeitsverhältnis. In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer dann keine weiteren Kosten tragen, außer seinen eigenen Anwaltskosten.
Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens hängt vom Gericht und der Komplexität des Falls ab. In der Regel dauert ein solches Verfahren zwischen drei und sechs Monaten.