Rechtsanwalt
Kündigungsschutz & Kündigungsschutz­klage
Dortmund

Was können wir in Bezug auf Kündigungsschutz für Sie tun?

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Dortmunder Kanzlei  aus über tausend Fällen aus dem Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt. Er greift insbesondere bei Kündigungen, die ohne sozial gerechtfertigten Grund oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ausgesprochen werden. In Deutschland spielt dabei das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine wichtige Rolle.


Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig war oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Dortmund Hörde zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen.

Mandanten­bewertungen

Wir verstehen uns als Dienstleister. Oberste Priorität besitzen daher bei uns die Zufriedenheit und der Erfolg unserer Mandanten. Im Folgenden finden Sie einige Kundenmeinungen.

Anwaltliche Unterstützung in Dortmund bei Kündigungsschutzklagen

Rechtsanwalt
Sebastian Jannsen

Rechtsanwalt
Marc Schendzielarz

Ihr Arbeitgeber aus Dortmund und Umgebung hat möglicherweise bei der Kündigung gesetzliche Vorschriften missachtet? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Mit Rechtsanwalt Sebastian Jannsen und Rechtsanwalt Marc Schendzielarz stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Experten für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Kündigungsschutzklage: Definition und Ablauf

Eine Kündigungsschutzklage ist das rechtliche Mittel, mit dem Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen können. Die Klage richtet sich darauf, die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. In Deutschland ist der Kündigungsschutz insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen schützen soll.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

  1. Kündigung durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus, sei es aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Hierbei muss die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen.

  2. Drei-Wochen-Frist für die Klage

    Nach Erhalt der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

  3. Einreichung der Kündigungsschutzklage

    Der Arbeitnehmer oder sein Anwalt reicht die Klage beim Arbeitsgericht ein. Diese Klage fordert die Überprüfung, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist.

  4. Gütetermin (Schlichtungsversuch)

    Das Gericht setzt einen sogenannten Gütetermin an. Dabei wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden, beispielsweise durch eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung.

  5. Hauptverhandlung

    Kommt es zu keiner Einigung, folgt die Hauptverhandlung. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt war.

  6. Urteil des Gerichts

    Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist oder ob der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss. Alternativ kann auch eine Abfindung verhandelt werden.

  7. Berufung und Revision

    Sollte eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen.

Kontakt zu unserer Kanzlei

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular zur ersten Kontaktaufnahme
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!

Meine Kontaktdaten
Mein Anliegen
Sie können uns hier kurz beschreiben, worum es bei Ihrem Streitfall geht. Stichpunkte genügen übrigens auch.

Öffnungszeiten

Unsere Kanzlei in Dortmund Hörde

Häufige Fragen zum Kündigungsschutz

Nachstehend erhalten Sie Antworten zu den Fragen, die uns besonders häufig zum Thema Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als rechtmäßig.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab, der in der Regel dem dreifachen Monatsgehalt des Arbeitnehmers entspricht. Im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Eine Kündigungsschutzklage kann eingereicht werden, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung  ungerechtfertigt ist. Gründe können sein:

  • Fehlende betriebsbedingte Gründe
  • Fehlende personenbedingte Gründe
  • Fehlende verhaltensbedingte Gründe
  • Formfehler in der Kündigung

Ja, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, besteht das Recht auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen. In vielen Fällen wird jedoch eine Abfindung ausgehandelt, die das Arbeitsverhältnis beendet.

Kündigungsschutzklagen an denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Dortmund beteiligt sind, finden am Arbeitsgericht Dortmund statt.

Wenn das Gericht die Kündigung als wirksam ansieht, endet das Arbeitsverhältnis. In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer dann keine weiteren Kosten tragen, außer seinen eigenen Anwaltskosten.

Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens hängt vom Gericht und der Komplexität des Falls ab. In der Regel dauert ein solches Verfahren zwischen drei und sechs Monaten.